Wie ihr sicher mitbekommen habt, endete die Urabstimmung am vergangenen Donnerstag mit einer fast einstimmigen Annahme der Tarifeinigung vom 7.10.20 durch die ver.di-Mitglieder im Betrieb. Einen Tag später gab es dann auch von Arbeitgeberseite grünes Licht.
21 Monate, nachdem die Tarifinitiative uni-assist zu Tarifverhandlungen aufgefordert hat, ist die Tarifeinigung nun beschlossen und bestätigt. 21 Monate voller Hoffen und Bangen, Argumentieren und Organisieren, Enttäuschungen und positiven Überraschungen, Kämpfen und Zusammenstehen.
Ein erster wichtiger Schritt ist erreicht: Ein Tarifvertrag, mit dem „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ endlich Realität wird. Natürlich sind damit noch längst nicht alle bei uni-assist existierenden Probleme aus der Welt geschafft! Als ver.di Betriebsgruppe werden wir auch weiterhin untereinander vernetzt bleiben und die Entwicklungen bei uni-assist kritisch und engagiert begleiten. Schon für den 3. Dezember ist ein erstes Treffen geplant (aufgrund der derzeitigen Situation leider nur online), näheres dazu siehe unter „Bevorstehende Veranstaltungen“.
In der kommenden Woche wird zwischen der Tarifkommission und dem KAV Berlin der ausformulierte Tarifvertragstext erarbeitet werden. Wir hoffen, dass bis Ende der zweiten Dezemberwoche dann ein unterschriftsreifer Tarifvertrag vorliegt und uni-assist e.V. in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat den Tarifvertrag umsetzen kann. Hier nochmal eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte:
2020_11_24_Flugblatt_Tarifeinigung
Eure Fragen dazu könnt ihr jederzeit per Mail an tarifkommission@verdi-uni-assist.de oder fb05.bb@verdi.de schicken. Wir werden diese nachfolgend anonymisiert aufnehmen, damit auch andere Kolleginnen und Kollegen schnell Antworten bekommen.
Bisherige Fragen und Antworten:
Gibt es eine Frist, bis wann der Änderungsarbeitsvertrag zum Einstieg unterschrieben werden muss? | Wir haben keine Frist vereinbart. Ihr solltet also genug Zeit haben, um Euch entscheiden zu können. Wenn Ihr Euch als ver.di Mitglied beraten lassen wollt, kommt schnellstmöglich in die Beratung zu ver.di: fb05.bb@verdi.de
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Wer entscheidet über die Eingruppierung bei Beschäftigten ohne Anlehnung an den TVöD Bund?
| Der Arbeitgeber muss eine Stellenbeschreibung erstellen, die Eure Tätigkeiten wiedergibt. Der Betriebsrat ist hier in der Mitbestimmung. |
Gilt der Tarifvertrag auch für studentische Beschäftigte?
| Ja. |
Gibt es für den Antrag auf Anpassung der Arbeitszeit bei Teilzeit ein Antragsformular?
| Davon ist uns nichts bekannt. Ihr könnt das formlos bei der Personalabteilung beantragen. Eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit über 39,4 Stunden ist nicht vorgesehen. |