Tarifvertrag einfach erklärt – Folge 1

Heute: Arbeitszeitverkürzung auf 39,4 Stunden

  • Bisher galt bei uni-assist als regelmäßige Vollzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Rückwirkend ab 1. September beträgt die tarifvertraglich festgeschriebene Vollzeit nur noch 39,4 Stunden.


Was steht dazu in unserem Tarifvertrag?

§ 3, Absatz 1:

§ 6 des TV-L (Regelmäßige Arbeitszeit) gilt mit der Maßgabe, dass die jeweils geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die Beschäftigten des Landes Anwendung findet, in dem uni-assist e.V. seinen Sitz hat; derzeit Berlin mit 39,4 Stunden (39 Stunden und 24 Minuten).

§ 5, Absatz 6:

1Bei Beschäftigten, mit denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist und bei denen sich mit Inkrafttreten dieses Tarifvertrages das Entgelt wegen einer anderen Relation von vertraglicher Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit vermindert/erhöht, ist auf Antrag der/des Beschäftigten die Stundenzahl so zu bemessen, dass die vorherige Relation erreicht wird. 2Der Antrag ist spätestens zum 31. Januar 2021 zu stellen. 3Ruht das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt, ist der Antrag spätestens einen Monat nach Wiederaufnahme der Tätigkeit zu stellen.

Heißt das, dass ich eventuell weniger verdienen werde?

  • Nein, niemand wird durch diese Regelung Gehaltseinbußen haben.

  • Diejenigen von euch, die bereits arbeitsvertraglich einer Entgeltgruppe des TVöD-Bund zugeordnet waren, erhalten in Vollzeit-Monaten das gleiche Gehalt wie bisher (zuzüglich der für TV-L-Beschäftigte jeweils zu bestimmten Zeitpunkten vorgesehenen Tariferhöhungen). Durch die auf 39,4 Stunden verkürzte Arbeitszeit erhöht sich aber euer Stundenlohn entsprechend.

  • Diejenigen von euch in den Abteilungen Service und Logistik, in deren bisherigen Arbeitsverträgen nicht auf eine Entgeltgruppe Bezug genommen wurde, können ohnehin nach Überleitung in den TV-L in aller Regel mit deutlich mehr Gehalt rechnen. Euer neuer Tariflohn wird sich natürlich auch auf eine reguläre Vollzeit von 39,4 Stunden beziehen.

In meinem bisherigen Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden (bzw. 20 / 25 Stunden etc.) vereinbart. Was passiert jetzt?

  • Normalfall: Du arbeitest weiterhin 30 Stunden (bzw. 20 Stunden etc.) pro Woche. Während bisher – gemessen an einer regulären Vollzeit von 40 Stunden – dein Gehalt dem einer 75%-Stelle (bzw. 50%-Stelle etc.) entsprach, ändert sich nun diese Relation zu deinen Gunsten.

  • Falls individuell gewünscht: Deine bisherige Arbeitszeit verringert sich prozentual im selben Maße wie die „regelmäßige“ Vollzeit.

    • Beispiel: Du arbeitest bisher (durchgehend oder in bestimmten Monaten) 20 Stunden pro Woche. Fortan würdest in den betreffenden Monaten nur noch 19,7 Stunden pro Woche arbeiten, wodurch wieder die „vorherige Relation erreicht wird“ (siehe § 5, Absatz 6). Es gibt also auch in diesem Fall zumindest keine Gehaltseinbußen im Vergleich zu vorher.

Wer das in Anspruch nehmen möchte, muss bis 31. Januar 2021 einen formlosen Antrag beim Personalbüro einreichen (geht auch per E-Mail). Ansonsten ändert sich die laut bisherigem Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit (sofern weniger als 40h) nicht!

Was ist noch zu beachten?

  • Eine Beibehaltung einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden ist bei Eintritt in den Tarifvertrag nicht möglich. Alles, was über 39,4 Stunden (Vollzeit) hinausgeht, zählt dann als Überstunden.

  • Die Arbeitszeitverkürzung gilt (wie alle Regelungen des Tarifvertrags) rückwirkend ab 1. September 2020. Das bedeutet, dass ihr in den Monaten, die bis zur tatsächlichen Umsetzung des Tarifvertrags vergangen sein werden, „zu viel“ gearbeitet habt, bzw. zu einem niedrigeren Stundenlohn als künftig vorgesehen. uni-assist ist hier in der Pflicht, bei Überleitung in den Tarifvertrag für eine nachträgliche Kompensation zu sorgen. Nähere Infos dazu werden voraussichtlich bald folgen.