Tarifvertrag einfach erklärt – Folge 2

Heute: Freistellung an Heiligabend und Silvester

Was steht dazu in unserem Tarifvertrag?

  • Nichts. Gemäß § 2 unseres Tarifvertrags gelten aber für uns Beschäftigte bei uni-assist ab 1. September 2020 grundsätzlich alle Bestimmungen des TV-L.


Was steht dazu im TV-L?

  • § 6, Absatz 3:

1Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Tabellenentgelts und der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile von der Arbeit freigestellt. 2Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. […]

 

Was ändert sich dadurch für mich?

  • Bisher hat uni-assist die Beschäftigten an Heiligabend und Silvester nur für jeweils einen halben Arbeitstag (d.h. für die Hälfte des individuellen Tagessolls) freigestellt. Um komplett frei zu haben, war jeweils ein halber Urlaubstag/Gleittag zu nehmen.
  • Dementsprechend haben auch dieses Jahr alle Beschäftigten für Heiligabend/Silvester entweder zwei halbe Urlaubstage oder zwei halbe Arbeitstage (oder eine Kombination aus beiden) investiert. Der Tarifvertrag, und damit auch die Freistellungsregelung, gilt aber bereits rückwirkend ab 1. September 2020. Alle, die in den Tarifvertrag eintreten, haben also für dieses Jahr noch einen kompletten freien Tag gut!
  • Künftig muss für den 24. Und 31. Dezember kein Urlaub beantragt werden! Beide Tage sind automatisch frei!

 

Wann kann/muss ich den mir für 2020 zusätzlich zustehenden freien Tag beantragen? Kann der Ausgleich auch in finanzieller Form erfolgen?

  • Dazu muss der Arbeitgeber informieren. Wir hoffen, dass dies möglichst bald geschieht. Der Anspruch darauf wird auch 2021 noch weiterbestehen (für alle, die in den Tarifvertrag eintreten).